Die Arzneimittelabgabe zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung gehört zu den prüfungsrelevantesten Themen im Rechtsteil des dritten Staatsexamens. Sie umfasst die Grundlagen des SGB V, den Rahmenvertrag nach § 129, Austauschregeln, Abgaberangfolge und Nichtverfügbarkeit. Im mündlichen Examen wird typischerweise nach Aut-idem-Kriterien, der Substitutionsausschlussliste und den Pflichten der Apotheke bei Nichtverfügbarkeit gefragt. Diese Seite bereitet den Stoff prüfungsnah auf, sodass Du in der mündlichen Prüfung sicher antworten kannst. Die zentralen Inhalte zur GKV lernst Du auf pharmatorium prüfungsnah mit kostenlosen Karteikarten. Durch das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz sind außerdem pharmazeutische Dienstleistungen nach § 129 Abs. 5e SGB V und die Impfversorgung durch Apotheken nach § 132e Abs. 1a SGB V als neue beziehungsweise erweiterte GKV-nahe Prüfungsthemen hinzugekommen.
Die Arzneimittelversorgung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung wird auf zwei Ebenen geregelt: Das SGB V legt den gesetzlichen Rahmen fest – insbesondere den Leistungsanspruch der Versicherten (§ 31) und die Pflichten der Apotheke bei der Abgabe (§ 129). Die konkrete Umsetzung erfolgt über den Rahmenvertrag, den der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband (DAV) auf Grundlage von § 129 Abs. 2 SGB V geschlossen haben.
Die GKV-Abgabe ist einer der zentralen Prüfungsgegenstände im Abschnitt „Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker“. Gefragt werden insbesondere:
Im Anschluss folgen die typischen Prüfungsblöcke der Arzneimittelversorgung zulasten der GKV mit Fokus auf Wirtschaftlichkeit, Austauschregeln und Nichtverfügbarkeit.
SGB V – System und Selbstverwaltung
Das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch regelt die gesetzliche Krankenversicherung einschließlich Leistungen, Beiträgen und Selbstverwaltung. Akteure sind Krankenkassen, Leistungserbringer und der Gemeinsame Bundesausschuss.
Leistungsansprüche der Versicherten
§ 31 SGB V begründet den Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln, Verbandmitteln sowie Harn- und Blutteststreifen. Der Anspruch auf Hilfsmittel ist in § 33 SGB V geregelt. Der Leistungsumfang wird durch Richtlinien und Festbetragsregelungen konkretisiert.
Wirtschaftlichkeit und Abrechnung
Das Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 12 SGB V durchzieht die gesamte Versorgung. Die Abrechnung erfolgt nach Rahmenvertrag und Hilfstaxe.
Abgabeentscheidung und Austauschregeln
§ 129 SGB V in Verbindung mit dem Rahmenvertrag regelt den Austausch gegen wirkstoffgleiche Arzneimittel (Aut-idem). Ein Wechsel auf einen anderen, nur therapeutisch vergleichbaren Wirkstoff (Aut-simile) ist der Apotheke nicht gestattet und setzt eine ärztliche Entscheidung voraus. Rabattverträge führen zu einer Abgabepflicht bestimmter Arzneimittel.
Nichtverfügbarkeit und Abweichungen
Der Rahmenvertrag erlaubt den pharmazeutischen Bedenken und das Abweichen bei Nichtverfügbarkeit. Die Dokumentation ist rechtlich zwingend.
Pharmazeutische Dienstleistungen und Impfversorgung
§ 129 Abs. 5e SGB V erweitert die pharmazeutischen Dienstleistungen der Apotheken insbesondere um Prävention, Früherkennung und Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und Wirksamkeit der Arzneimitteltherapie. § 132e Abs. 1a SGB V regelt den Vertrag über Schutzimpfungen durch Apotheken einschließlich Vergütung und Abrechnung.
Wovon hängt die Beitragsbemessung in der gesetzlichen Krankenversicherung ab und wonach wird in der privaten Krankenversicherung kalkuliert?
Antwort
Zusatzinfo
GKV ist einkommensbezogen, PKV risikobasiert; Alterungsrückstellungen dienen der Beitragsstabilisierung im Alter.
Rechtsgrundlage: § 226 SGB V; Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG); Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV)
Welche Kernbereiche umfasst das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung?
Antwort
Zusatzinfo
Das Fünfte Buch des Sozialgesetzbuchs ordnet die gesetzliche Krankenversicherung als eigenes Leistungssystem.
Rechtsgrundlage: SGB V
Welche Rolle hat der Gemeinsame Bundesausschuss in der gesetzlichen Krankenversicherung?
Antwort
Zusatzinfo
Die Beschlüsse des Gremiums steuern Versorgung und Verordnungsfähigkeit in zentralen Bereichen.
Rechtsgrundlage: § 91 SGB V
Was regelt § 129 Abs. 5e SGB V?
Antwort
§ 129 Abs. 5e SGB V regelt pharmazeutische Dienstleistungen der Apotheken. Dazu gehören insbesondere Maßnahmen zur Prävention und Früherkennung sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und Wirksamkeit der Arzneimitteltherapie.
Zusatzinfo
Seit dem ApoVWG sind die pharmazeutischen Dienstleistungen erweitert und stärker in die GKV-Versorgung eingebunden. Die Abrechnung mit den Krankenkassen beginnt ab 1. Januar 2027.
Rechtsgrundlage: § 129 Abs. 5e SGB V
Welche pharmazeutischen Dienstleistungen sind nach § 129 Abs. 5e SGB V besonders prüfungsrelevant?
Antwort
Prüfungsrelevant sind insbesondere erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation, pharmazeutisches Medikationsmanagement, Betreuung von Organtransplantierten, Betreuung bei oraler Antitumortherapie, Einweisung in Inhalations- und Injektionstechnik sowie Risikoerfassung bei Bluthochdruck.
Zusatzinfo
Bei bestimmten Medikationsmanagement-Leistungen muss sich die Apotheke vor der Durchführung mit dem behandelnden Arzt abstimmen.
Rechtsgrundlage: § 129 Abs. 5e SGB V
Was regelt § 132e Abs. 1a SGB V für Apotheken?
Antwort
§ 132e Abs. 1a SGB V regelt den Vertrag über die Durchführung von Schutzimpfungen durch Apotheken. Der Vertrag betrifft insbesondere Vergütung, Impfdokumentation und Abrechnung.
Zusatzinfo
Für die Beschaffung von Grippeimpfstoffen zur Anwendung durch Apotheken ist eine Vergütung von 1 Euro je Einzeldosis zuzüglich Umsatzsteuer vorgesehen.
Rechtsgrundlage: § 132e Abs. 1a SGB V
Schema der Abgabeprüfung verinnerlichen
Lerne die vier Schritte Verordnung prüfen → Austausch prüfen → wirtschaftliche Auswahl → Abrechnung als festen Ablauf. Damit strukturierst Du jede Prüfungsantwort zur GKV-Abgabe.
Rechtsquellen verknüpfen
Verbinde SGB V (§ 31, § 129) mit dem Rahmenvertrag. Wisse, welche Regel auf Gesetzesebene steht und welche im Vertrag konkretisiert wird.
Praxisfälle durchspielen
Übe an konkreten Verordnungen: Rabattarzneimittel nicht verfügbar – was gibst Du ab? Aut idem angekreuzt – welche Handlungsoptionen bleiben? So gewinnst Du Sicherheit für die mündliche Prüfung.
Zu diesen Themen findest Du jeweils eine eigene Seite mit Definition, Kernpunkten, Abgrenzung, typischer Prüfungsfrage und Rechtsgrundlage.
Die passenden Karteikarten zur GKV stehen Dir nach der Registrierung kostenlos zur Verfügung. Im KI-Trainer im Übungsmodus kannst Du Fälle zur GKV aktiv formulieren und erhältst sofort Feedback, das Dich beim aktiven Üben ergänzt. Als nächsten Schritt kannst Du das Gelernte in der Prüfungssimulation prüfungsnah anwenden.