Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) im 3. Staatsexamen Pharmazie

Die Arzneimittelabgabe zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung gehört zu den prüfungsrelevantesten Themen im Rechtsteil des dritten Staatsexamens. Sie umfasst die Grundlagen des SGB V, den Rahmenvertrag nach § 129, Austauschregeln, Abgaberangfolge und Nichtverfügbarkeit. Im mündlichen Examen wird typischerweise nach Aut-idem-Kriterien, der Substitutionsausschlussliste und den Pflichten der Apotheke bei Nichtverfügbarkeit gefragt. Diese Seite bereitet den Stoff prüfungsnah auf, sodass Du in der mündlichen Prüfung sicher antworten kannst. Die zentralen Inhalte zur GKV lernst Du auf pharmatorium prüfungsnah mit kostenlosen Karteikarten.

GKV: Überblick

Die Arzneimittelversorgung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung wird auf zwei Ebenen geregelt: Das SGB V legt den gesetzlichen Rahmen fest – insbesondere den Leistungsanspruch der Versicherten (§ 31) und die Pflichten der Apotheke bei der Abgabe (§ 129). Die konkrete Umsetzung erfolgt über den Rahmenvertrag, den der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband (DAV) auf Grundlage von § 129 Abs. 2 SGB V geschlossen haben.

GKV-Abgabe in der Apotheke im Rechtsteil des 3. Staatsexamens

Die GKV-Abgabe ist einer der zentralen Prüfungsgegenstände im Abschnitt „Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker“. Gefragt werden insbesondere:

  • Leistungsanspruch: Welche Arzneimittel können zulasten der GKV verordnet werden (§ 31 SGB V)?
  • Abgabepflichten: Welche vier Pflichten hat die Apotheke nach § 129 Abs. 1 SGB V?
  • Austauschregeln: Wann muss, wann darf die Apotheke austauschen (aut idem, Rabattvertrag)?
  • Rahmenvertrag: Was regelt der Rahmenvertrag zu Abgaberangfolge, Nichtverfügbarkeit und Dokumentation?
  • Abrechnung: Wie wird eine GKV-Verordnung abgerechnet und welche Retaxrisiken bestehen?

Im Anschluss folgen die typischen Prüfungsblöcke der Arzneimittelversorgung zulasten der GKV mit Fokus auf Wirtschaftlichkeit, Austauschregeln und Nichtverfügbarkeit.

Typische Prüfungsblöcke

1

SGB V – System und Selbstverwaltung

Das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch regelt die gesetzliche Krankenversicherung einschließlich Leistungen, Beiträgen und Selbstverwaltung. Akteure sind Krankenkassen, Leistungserbringer und der Gemeinsame Bundesausschuss.

2

Leistungsansprüche der Versicherten

§ 31 SGB V begründet den Anspruch auf Versorgung mit Arznei-, Verband- und Hilfsmitteln. Der Leistungsumfang wird durch Richtlinien und Festbetragsregelungen konkretisiert.

3

Wirtschaftlichkeit und Abrechnung

Das Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 12 SGB V durchzieht die gesamte Versorgung. Die Abrechnung erfolgt nach Rahmenvertrag und Hilfstaxe.

4

Abgabeentscheidung und Austauschregeln

§ 129 SGB V iVm. Rahmenvertrag regelt Aut-idem und Aut-simile. Rabattverträge führen zu einer Abgabepflicht bestimmter Arzneimittel.

5

Nichtverfügbarkeit und Abweichungen

Der Rahmenvertrag erlaubt den pharmazeutischen Bedenken und das Abweichen bei Nichtverfügbarkeit. Die Dokumentation ist rechtlich zwingend.

Typische Prüfungsfragen zur GKV-Abgabe

  1. 1Was regelt das SGB V im Bereich der Arzneimittelversorgung?
  2. 2Welchen Anspruch haben GKV-Versicherte auf Arznei- und Verbandmittel nach § 31 SGB V?
  3. 3Was besagt § 129 Abs. 1 SGB V zur Abgabe in der Apotheke?
  4. 4Welche vier Pflichten treffen die Apotheke bei der GKV-Abgabe nach § 129 Abs. 1 SGB V?
  5. 5Was bedeutet aut idem und wann darf die Apotheke austauschen?
  6. 6Wie lautet die Abgaberangfolge bei Rabattverträgen?
  7. 7Was ist der Unterschied zwischen „vorrätig“ und „lieferfähig“ im Sinne des Rahmenvertrags?
  8. 8Wann liegt Nichtverfügbarkeit vor und welche Folgen hat sie für die Abgabe?

Beispielkarten

Frage

Wovon hängt die Beitragsbemessung in der gesetzlichen Krankenversicherung ab und wonach wird in der privaten Krankenversicherung kalkuliert?

Antwort

  • Gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Beitrag nach beitragspflichtigen Einnahmen (insbesondere Arbeitsentgelt), begrenzt durch die Beitragsbemessungsgrenze
  • Private Krankenversicherung (PKV): Beitrag nach Tarif und versichertem Risiko (u. a. Eintrittsalter, Gesundheitszustand, Leistungsumfang)

Zusatzinfo

GKV ist einkommensbezogen, PKV risikobasiert, Alterungsrückstellungen dienen der Beitragsstabilisierung im Alter

Rechtsgrundlage: § 226 SGB V, Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV)

Frage

Welche Kernbereiche umfasst das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung?

Antwort

  • Kreis der Versicherten und Mitgliedschaft
  • Leistungen und Leistungserbringung
  • Organisation, Finanzierung und Beziehungen der Beteiligten

Zusatzinfo

Das Fünfte Buch des Sozialgesetzbuchs ordnet die gesetzliche Krankenversicherung als eigenes Leistungssystem

Rechtsgrundlage: SGB V

Frage

Welche Rolle hat der Gemeinsame Bundesausschuss in der gesetzlichen Krankenversicherung?

Antwort

  • Oberstes Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung
  • Beschließt verbindliche Regelungen insbesondere über den Leistungskatalog in Richtlinien
  • Patientenvertretung wirkt beratend mit

Zusatzinfo

Die Beschlüsse des Gremiums steuern Versorgung und Verordnungsfähigkeit in zentralen Bereichen

Rechtsgrundlage: § 91 SGB V

Wie Du die GKV-Abgabe lernst

1

Schema der Abgabeprüfung verinnerlichen

Lerne die vier Schritte Verordnung prüfen → Austausch prüfen → wirtschaftliche Auswahl → Abrechnung als festen Ablauf. Damit strukturierst Du jede Prüfungsantwort zur GKV-Abgabe.

2

Rechtsquellen verknüpfen

Verbinde SGB V (§ 31, § 129) mit dem Rahmenvertrag. Wisse, welche Regel auf Gesetzesebene steht und welche im Vertrag konkretisiert wird.

3

Praxisfälle durchspielen

Übe an konkreten Verordnungen: Rabattarzneimittel nicht verfügbar – was gibst Du ab? Aut idem angekreuzt – welche Handlungsoptionen bleiben? So gewinnst Du Sicherheit für die mündliche Prüfung.

Vertiefungsthemen

Zu diesen Themen findest Du jeweils eine eigene Seite mit Definition, Kernpunkten, Abgrenzung, typischer Prüfungsfrage und Rechtsgrundlage.

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