Arzneimittelabgabe zulasten der GKV im 3. Staatsexamen Pharmazie

Die Arzneimittelabgabe zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung gehört zu den prüfungsrelevantesten Themen im Rechtsteil des dritten Staatsexamens. Du lernst hier die Grundlagen des SGB V, den Rahmenvertrag nach § 129, Austauschregeln, Abgaberangfolge und Nichtverfügbarkeit – so aufbereitet, dass du in der mündlichen Prüfung sicher antworten kannst.

GKV: Überblick

Die Arzneimittelversorgung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung wird auf zwei Ebenen geregelt: Das SGB V legt den gesetzlichen Rahmen fest – insbesondere den Leistungsanspruch der Versicherten (§ 31) und die Pflichten der Apotheke bei der Abgabe (§ 129). Die konkrete Umsetzung erfolgt über den Rahmenvertrag, den der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband (DAV) auf Grundlage von § 129 Abs. 2 SGB V geschlossen haben.

Rechtsgrundlage: § 129 SGB V – Die Vorschrift verpflichtet Apotheken zur wirtschaftlichen und zweckmäßigen Abgabe, regelt den aut-idem-Austausch, die Rabattvertragspflicht und die Importförderung. Der Rahmenvertrag konkretisiert diese Pflichten im Detail.

GKV-Abgabe in der Apotheke im Rechtsteil des 3. Staatsexamens

Die GKV-Abgabe ist einer der zentralen Prüfungsgegenstände im Abschnitt „Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker“. Gefragt werden insbesondere:

  • Leistungsanspruch: Welche Arzneimittel können zulasten der GKV verordnet werden (§ 31 SGB V)?
  • Abgabepflichten: Welche vier Pflichten hat die Apotheke nach § 129 Abs. 1 SGB V?
  • Austauschregeln: Wann muss, wann darf die Apotheke austauschen (aut idem, Rabattvertrag)?
  • Rahmenvertrag: Was regelt der Rahmenvertrag zu Abgaberangfolge, Nichtverfügbarkeit und Dokumentation?
  • Abrechnung: Wie wird eine GKV-Verordnung abgerechnet und welche Retaxrisiken bestehen?

Prüfer erwarten, dass du die Systematik von SGB V und Rahmenvertrag erklären, die Abgaberangfolge benennen und konkrete Abgabefälle rechtlich einordnen kannst.

Typische Prüfungsblöcke

1

SGB V – System und Selbstverwaltung

Aufbau und Prinzipien der gesetzlichen Krankenversicherung, Rolle der Selbstverwaltungspartner (GKV-Spitzenverband, DAV, G-BA).

2

Leistungsansprüche der Versicherten

Anspruch auf Arzneimittelversorgung nach § 31 SGB V, Ausschlüsse, Zuzahlungen, OTC-Ausnahmen und Richtlinien des G-BA.

3

Wirtschaftlichkeit und Abrechnung

Wirtschaftlichkeitsgebot, Festbeträge, Rabattverträge, Importförderung, Abrechnungsweg über Rechenzentren.

4

Abgabeentscheidung und Austauschregeln

Aut-idem-Regelung, Abgaberangfolge, Rabattvertragspflicht, pharmazeutische Bedenken, Akutversorgung und Sonderkennzeichen.

5

Nichtverfügbarkeit und Abweichungen

Definition vorrätig/lieferfähig, Dokumentation der Nichtverfügbarkeit, Abweichungen von der Rangfolge, Retaxschutz.

Typische Prüfungsfragen zur GKV-Abgabe

  1. 1.Was regelt das SGB V im Bereich der Arzneimittelversorgung?
  2. 2.Welchen Anspruch haben GKV-Versicherte auf Arznei- und Verbandmittel nach § 31 SGB V?
  3. 3.Was besagt § 129 Abs. 1 SGB V zur Abgabe in der Apotheke?
  4. 4.Welche vier Pflichten treffen die Apotheke bei der GKV-Abgabe nach § 129 Abs. 1 SGB V?
  5. 5.Was bedeutet aut idem und wann darf die Apotheke austauschen?
  6. 6.Wie lautet die Abgaberangfolge bei Rabattverträgen?
  7. 7.Was ist der Unterschied zwischen „vorrätig“ und „lieferfähig“ im Sinne des Rahmenvertrags?
  8. 8.Wann liegt Nichtverfügbarkeit vor und welche Folgen hat sie für die Abgabe?
  9. 9.Was regelt der Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 SGB V?
  10. 10.Welche Rolle spielen GKV-Spitzenverband und DAV bei der Ausgestaltung der Abgaberegeln?
  11. 11.Welche Wirtschaftlichkeitsanforderungen gelten bei der GKV-Abgabe?
  12. 12.Was ist bei der Abgabe importierter Arzneimittel zulasten der GKV zu beachten?
  13. 13.Wann greift die Ersatzverordnung und welche Regeln gelten?
  14. 14.Wie erfolgt die Abrechnung von GKV-Verordnungen in der Apotheke?

Beispielkarten

Du siehst einen Auszug. In der Lernplattform findest du alle Inhalte vollständig strukturiert und kannst direkt mit dem Lernen starten.

Frage

Welchen Anspruch haben GKV-Versicherte auf Arznei- und Verbandmittelversorgung?

Antwort
  • Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln, soweit sie nicht ausgeschlossen sind.
  • Verbandmittel und bestimmte Medizinprodukte sind ebenfalls umfasst.
  • Der Anspruch besteht dem Grunde nach kraft Gesetzes; Art und Umfang werden durch Richtlinien des G-BA konkretisiert.
Zusatzinfo

Der G-BA legt in der Arzneimittel-Richtlinie fest, welche Arzneimittel verordnungsfähig sind. Rechtsgrundlage: § 31 SGB V

Frage

Welche vier Pflichten treffen die Apotheke bei der Abgabe von Arzneimitteln zulasten der GKV?

Antwort
  • 1. Ein wirkstoffgleiches Arzneimittel abgeben, wenn aut idem nicht ausgeschlossen ist (Austauschpflicht).
  • 2. Ein preisgünstiges Arzneimittel abgeben (Preisgünstigkeitspflicht).
  • 3. Ein rabattbegünstigtes Arzneimittel bevorzugt abgeben, sofern ein Rabattvertrag besteht (Rabattvertragspflicht).
  • 4. Importarzneimittel abgeben, wenn die Preisdifferenz die Schwellenwerte erreicht (Importförderung).
Zusatzinfo

Die Pflichten gelten kumulativ und in der Rangfolge: Rabattvertrag → preisgünstig → Import. Rechtsgrundlage: § 129 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1–4 SGB V

Frage

Was bedeuten „vorrätig“ und „lieferfähig“ im Sinne des Rahmenvertrags?

Antwort
  • Vorrätig: Das Arzneimittel befindet sich zum Zeitpunkt der Vorlage der Verordnung im Warenbestand der Apotheke.
  • Lieferfähig: Das Arzneimittel ist über den regulären Großhandelsweg innerhalb angemessener Frist beschaffbar.
Zusatzinfo

Die Unterscheidung ist entscheidend für die Frage, ob Nichtverfügbarkeit vorliegt. Rechtsgrundlage: Rahmenvertrag § 129 Abs. 2 SGB V, § 2 Abs. 9 und 10

Wie du die GKV-Abgabe lernst

1

Schema der Abgabeprüfung verinnerlichen

Lerne die vier Schritte Verordnung prüfen → Austausch prüfen → wirtschaftliche Auswahl → Abrechnung als festen Ablauf. Damit strukturierst du jede Prüfungsantwort zur GKV-Abgabe.

2

Rechtsquellen verknüpfen

Verbinde SGB V (§ 31, § 129) mit dem Rahmenvertrag. Wisse, welche Regel auf Gesetzesebene steht und welche im Vertrag konkretisiert wird.

3

Praxisfälle durchspielen

Übe an konkreten Verordnungen: Rabattarzneimittel nicht verfügbar – was gibst du ab? Aut idem angekreuzt – welche Handlungsoptionen bleiben? So gewinnst du Sicherheit für die mündliche Prüfung.

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