Die Arzneimittelabgabe zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung gehört zu den prüfungsrelevantesten Themen im Rechtsteil des dritten Staatsexamens. Du lernst hier die Grundlagen des SGB V, den Rahmenvertrag nach § 129, Austauschregeln, Abgaberangfolge und Nichtverfügbarkeit – so aufbereitet, dass du in der mündlichen Prüfung sicher antworten kannst.
Die Arzneimittelversorgung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung wird auf zwei Ebenen geregelt: Das SGB V legt den gesetzlichen Rahmen fest – insbesondere den Leistungsanspruch der Versicherten (§ 31) und die Pflichten der Apotheke bei der Abgabe (§ 129). Die konkrete Umsetzung erfolgt über den Rahmenvertrag, den der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband (DAV) auf Grundlage von § 129 Abs. 2 SGB V geschlossen haben.
Rechtsgrundlage: § 129 SGB V – Die Vorschrift verpflichtet Apotheken zur wirtschaftlichen und zweckmäßigen Abgabe, regelt den aut-idem-Austausch, die Rabattvertragspflicht und die Importförderung. Der Rahmenvertrag konkretisiert diese Pflichten im Detail.
Die GKV-Abgabe ist einer der zentralen Prüfungsgegenstände im Abschnitt „Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker“. Gefragt werden insbesondere:
Prüfer erwarten, dass du die Systematik von SGB V und Rahmenvertrag erklären, die Abgaberangfolge benennen und konkrete Abgabefälle rechtlich einordnen kannst.
Aufbau und Prinzipien der gesetzlichen Krankenversicherung, Rolle der Selbstverwaltungspartner (GKV-Spitzenverband, DAV, G-BA).
Anspruch auf Arzneimittelversorgung nach § 31 SGB V, Ausschlüsse, Zuzahlungen, OTC-Ausnahmen und Richtlinien des G-BA.
Wirtschaftlichkeitsgebot, Festbeträge, Rabattverträge, Importförderung, Abrechnungsweg über Rechenzentren.
Aut-idem-Regelung, Abgaberangfolge, Rabattvertragspflicht, pharmazeutische Bedenken, Akutversorgung und Sonderkennzeichen.
Definition vorrätig/lieferfähig, Dokumentation der Nichtverfügbarkeit, Abweichungen von der Rangfolge, Retaxschutz.
Du siehst einen Auszug. In der Lernplattform findest du alle Inhalte vollständig strukturiert und kannst direkt mit dem Lernen starten.
Welchen Anspruch haben GKV-Versicherte auf Arznei- und Verbandmittelversorgung?
Der G-BA legt in der Arzneimittel-Richtlinie fest, welche Arzneimittel verordnungsfähig sind. Rechtsgrundlage: § 31 SGB V
Welche vier Pflichten treffen die Apotheke bei der Abgabe von Arzneimitteln zulasten der GKV?
Die Pflichten gelten kumulativ und in der Rangfolge: Rabattvertrag → preisgünstig → Import. Rechtsgrundlage: § 129 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1–4 SGB V
Was bedeuten „vorrätig“ und „lieferfähig“ im Sinne des Rahmenvertrags?
Die Unterscheidung ist entscheidend für die Frage, ob Nichtverfügbarkeit vorliegt. Rechtsgrundlage: Rahmenvertrag § 129 Abs. 2 SGB V, § 2 Abs. 9 und 10
Lerne die vier Schritte Verordnung prüfen → Austausch prüfen → wirtschaftliche Auswahl → Abrechnung als festen Ablauf. Damit strukturierst du jede Prüfungsantwort zur GKV-Abgabe.
Verbinde SGB V (§ 31, § 129) mit dem Rahmenvertrag. Wisse, welche Regel auf Gesetzesebene steht und welche im Vertrag konkretisiert wird.
Übe an konkreten Verordnungen: Rabattarzneimittel nicht verfügbar – was gibst du ab? Aut idem angekreuzt – welche Handlungsoptionen bleiben? So gewinnst du Sicherheit für die mündliche Prüfung.
Alle Karteikarten zur GKV-Arzneimittelabgabe findest du kostenlos auf Pharmatorium. Strukturiert, prüfungsnah und mit FSRS-Wiederholung.