Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) im 3. Staatsexamen Pharmazie

Das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch ist im 3. Staatsexamen Pharmazie Ankernorm für alles, was neben dem Arzneimittel steht. Prüferinnen und Prüfer wollen hören, wie Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, bilanzierte Diäten und Kosmetika vom Arzneimittelbegriff abgegrenzt werden. Besonders häufig geht es um die Zweckbestimmung, die Produktpräsentation und die Inhaltsstoffe als Prüfkriterien. Diese Seite ordnet LFGB, NemV und europäisches Kosmetikrecht so, dass mündliche Prüfungsfragen strukturiert beantwortet werden können. Die zentralen Inhalte zum LFGB lernst Du auf pharmatorium prüfungsnah mit kostenlosen Karteikarten.

LFGB: Überblick

Die Lebensmitteldefinition ergibt sich unmittelbar aus Art. 2 VO (EG) Nr. 178/2002. Arzneimittel und kosmetische Mittel zählen ausdrücklich nicht zu den Lebensmitteln. Die NemV definiert Nahrungsergänzungsmittel als besondere Lebensmittelkategorie zur Ergänzung der allgemeinen Ernährung in dosierter Form. Die Verordnung (EU) Nr. 609/2013 definiert Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke als weitere besondere Lebensmittelkategorie zum Diätmanagement von Patienten unter ärztlicher Aufsicht. Die Kosmetik-Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 regelt Begriff, Sicherheit, Produktinformationsdatei, CPNP-Notifizierung und Pflichtangaben, ergänzt um Anzeige- und Sprachpflichten der deutschen KosmetikV.

LFGB und Kosmetikrecht im Rechtsteil des 3. Staatsexamens

Im mündlichen Examen verläuft die Entscheidungskette entlang des Produkts. Zuerst ist abzugrenzen, ob ein Produkt ein Arzneimittel, ein Lebensmittel oder ein kosmetisches Mittel ist. Handelt es sich um ein Lebensmittel, ist anschließend zu prüfen, ob es als Nahrungsergänzungsmittel oder als Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke einzuordnen ist. Dann sind die Pflichten vor dem Inverkehrbringen zu prüfen. Schließlich sind die Pflichtangaben und die Inhaltsstoffsystematik zuzuordnen.

  • Lebensmitteldefinition nach LFGB und EU-Lebensmittelrecht
  • Nahrungsergänzungsmittel nach der NemV
  • Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke
  • Kosmetische Mittel nach der Kosmetik-Verordnung
  • Pflichten der verantwortlichen Person vor dem Inverkehrbringen
  • Pflichtangaben und Inhaltsstoffsystematik (INCI, Anhänge II bis VI)

Die folgenden Themen- und Prüfungsblöcke greifen die Anforderungen des Lebens- und Futtermittelrechts an Apotheken auf und verweisen auf die zugehörigen Karteikarten.

Typische Prüfungsblöcke

1

Lebensmitteldefinition

Die Lebensmitteldefinition ergibt sich unmittelbar aus Art. 2 VO (EG) Nr. 178/2002. Danach sind Lebensmittel Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen vernünftigerweise erwartet werden kann, dass Menschen sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand aufnehmen. Arzneimittel und kosmetische Mittel zählen ausdrücklich nicht zu den Lebensmitteln.

2

Nahrungsergänzungsmittel nach § 1 NemV

Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel zur Ergänzung der allgemeinen Ernährung. Sie bestehen aus Konzentraten von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung und werden in dosierter Form zur Aufnahme in abgemessenen kleinen Mengen angeboten. Erfüllt ein entsprechend angebotenes Produkt nach Präsentation oder Wirkung die Arzneimitteldefinition, ist es rechtlich als Arzneimittel einzustufen.

3

Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke nach Art. 2 Abs. 2 Buchst. g der Verordnung (EU) Nr. 609/2013

Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke sind speziell verarbeitete oder formulierte Lebensmittel zum Diätmanagement von Patienten unter ärztlicher Aufsicht. Sie sind für Patienten bestimmt, deren Fähigkeit zur Aufnahme, Verdauung, Resorption, Verstoffwechslung oder Ausscheidung gewöhnlicher Lebensmittel, bestimmter Nährstoffe oder Stoffwechselprodukte eingeschränkt, behindert oder gestört ist oder die einen sonstigen medizinisch bedingten Nährstoffbedarf haben. Für diese Patientengruppe darf das erforderliche Diätmanagement nicht allein durch eine Anpassung der normalen Ernährung erreichbar sein. Sie sind nicht zur Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer Krankheit bestimmt.

4

Kosmetisches Mittel nach Art. 2 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009

Kosmetische Mittel sind Stoffe oder Gemische, die ausschließlich oder überwiegend dazu bestimmt sind, mit den äußeren Teilen des menschlichen Körpers oder mit den Zähnen und der Mundschleimhaut in Berührung zu kommen, um sie zu reinigen, zu parfümieren, ihr Aussehen zu verändern, sie zu schützen, in gutem Zustand zu halten oder den Körpergeruch zu beeinflussen. Bei der Abgrenzung zum Arzneimittel sind alle Eigenschaften des Produkts zu berücksichtigen. Dazu gehören insbesondere Aufmachung sowie eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung. Erfüllt das Produkt die Arzneimitteldefinition, greift das Arzneimittelrecht.

5

Pflichten der verantwortlichen Person vor dem Inverkehrbringen eines kosmetischen Mittels

Die verantwortliche Person muss Produktdossier, Sicherheitsbewertung und CPNP-Notifizierung sicherstellen. Das Mittel darf erst danach in Verkehr gebracht werden.

6

Nationale Zusatzpflichten nach der deutschen KosmetikV

Die deutsche KosmetikV ergänzt die EU-Verordnung insbesondere um nationale Anzeigepflichten zum Herstellungsort oder Einfuhrort und um deutsche Sprachvorgaben. Ernste unerwünschte Wirkungen müssen nach Art. 23 VO (EG) Nr. 1223/2009 der zuständigen Behörde gemeldet werden. Die KosmetikV sanktioniert Verstöße gegen diese Pflicht.

7

Pflichtangaben nach Art. 19 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 und § 4 KosmetikV

Art. 19 schreibt Angaben wie Haltbarkeit, Chargennummer und Inhaltsstoffliste vor. § 4 KosmetikV ergänzt bei bestimmten Angaben eine Pflicht zur deutschen Sprache.

8

Inhaltsstoffsystematik

Die Bestandteile eines kosmetischen Mittels werden mit ihrer INCI-Bezeichnung grundsätzlich in abnehmender Reihenfolge ihres Gewichts zum Zeitpunkt der Hinzufügung aufgeführt. Bestandteile mit einer Konzentration von weniger als einem Prozent dürfen anschließend in beliebiger Reihenfolge erscheinen. Farbstoffe, die nicht zum Färben der Haare bestimmt sind, dürfen nach den übrigen Bestandteilen ebenfalls in beliebiger Reihenfolge aufgeführt werden.

Typische Prüfungsfragen zum Lebensmittel- und Kosmetikrecht

  1. 1Wie lautet die rechtliche Definition von Lebensmitteln?
  2. 2Wie lautet die rechtliche Definition eines Nahrungsergänzungsmittels?
  3. 3Wofür sind Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke bestimmt?
  4. 4Wie lautet die rechtliche Definition eines kosmetischen Mittels?
  5. 5Welche Pflichten muss die verantwortliche Person vor dem Inverkehrbringen eines kosmetischen Mittels erfüllen?
  6. 6Welche zusätzlichen nationalen Vorgaben enthält die deutsche KosmetikV?
  7. 7Welche Pflichtangaben müssen auf kosmetischen Mitteln stehen?
  8. 8Wofür steht INCI und welche Anhänge der Kosmetik-Verordnung sind für Inhaltsstoffe zentral?

Beispielkarten

Frage

Wie lautet die rechtliche Definition von Lebensmitteln?

Antwort

  • Alle Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie von Menschen aufgenommen werden.
  • Erfasst unabhängig davon, ob verarbeitet, teilweise verarbeitet oder unverarbeitet.

Zusatzinfo

Die Definition wird im deutschen Recht über eine Verweisung auf das EU-Lebensmittelrecht übernommen.

Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 2 LFGB i.V.m. Art. 2 VO (EG) Nr. 178/2002

Frage

Welche Pflichten muss die verantwortliche Person vor dem Inverkehrbringen eines kosmetischen Mittels erfüllen?

Antwort

  • Es darf nur bereitgestellt werden, wenn es bei normaler oder vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung sicher ist.
  • Vor dem Inverkehrbringen: Sicherheitsbewertung und Sicherheitsbericht erstellen lassen.
  • Produktinformationsdatei erstellen und bereithalten.
  • Herstellung nach guter Herstellungspraxis sicherstellen.
  • Vor dem Inverkehrbringen die erforderlichen Angaben elektronisch notifizieren (CPNP).

Zusatzinfo

Das gilt nur für Produkte, die als kosmetische Mittel einzustufen sind: zur Berührung mit äußeren Körperteilen oder mit Zähnen/Mundschleimhaut bestimmt und z. B. zum Reinigen, Parfümieren, Schützen oder zur Beeinflussung des Körpergeruchs.

Rechtsgrundlage: Art. 3 bis 5, 8, 10, 11 und 13 VO (EG) Nr. 1223/2009

Frage

Wofür sind Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke bestimmt?

Antwort

  • Zum diätetischen Management von Patienten, einschließlich Säuglingen.
  • Zur Verwendung unter ärztlicher Aufsicht bestimmt.
  • Für Patienten mit eingeschränkter/gestörter Fähigkeit, normale Lebensmittel oder bestimmte Nährstoffe aufzunehmen, zu verdauen, zu resorbieren, zu verstoffwechseln oder auszuscheiden, oder mit sonstigem medizinisch bedingtem Nährstoffbedarf.
  • Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke sind speziell verarbeitete oder formulierte Lebensmittel zum Diätmanagement von Patienten, einschließlich Säuglingen. Sie sind unter ärztlicher Aufsicht zu verwenden und zur ausschließlichen oder teilweisen Ernährung von Patienten mit eingeschränkter, behinderter oder gestörter Fähigkeit bestimmt, gewöhnliche Lebensmittel, bestimmte darin enthaltene Nährstoffe oder Stoffwechselprodukte aufzunehmen, zu verdauen, zu resorbieren, zu verstoffwechseln oder auszuscheiden. Erfasst sind auch Patienten mit einem sonstigen medizinisch bedingten Nährstoffbedarf. Voraussetzung ist, dass das Diätmanagement nicht allein durch eine Änderung der normalen Ernährung erreicht werden kann.

Zusatzinfo

In der Praxis oft als „FSMP“ bezeichnet.

Rechtsgrundlage: Art. 2 Abs. 2 Buchst. g VO (EU) Nr. 609/2013

Wie Du das Lebensmittel- und Kosmetikrecht für das Staatsexamen lernst

1

Vier Produktkategorien abgrenzen

Trenne Arzneimittel, Lebensmittel und kosmetisches Mittel sauber anhand ihrer Legaldefinition und Rechtsgrundlage. Nahrungsergänzungsmittel und Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke sind keine eigenständigen Kategorien neben dem Lebensmittel, sondern besondere Lebensmittelkategorien. Die Abgrenzung zum Arzneimittel taucht in der mündlichen Prüfung regelmäßig wieder auf.

2

Pflichtenpaket vor Inverkehrbringen

Merke Dir für Kosmetika das Pflichtenpaket vor dem Inverkehrbringen als festen Block. Sicherheitsbewertung und Sicherheitsbericht, Produktinformationsdatei, gute Herstellungspraxis und CPNP-Notifizierung, ergänzt um die nationalen Anzeige- und Sprachpflichten nach KosmetikV.

3

Pflichtangaben und Haltbarkeit

Arbeite die Pflichtangaben nach Art. 19 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 als Checkliste durch und verankere die Haltbarkeitsregel. Bei einer Mindesthaltbarkeit von höchstens 30 Monaten ist das Mindesthaltbarkeitsdatum anzugeben. Bei einer Mindesthaltbarkeit von mehr als 30 Monaten ist grundsätzlich die Verwendungsdauer nach dem Öffnen anzugeben. Diese Angabe entfällt, wenn die Haltbarkeit nach dem Öffnen für das betreffende Produkt nicht relevant ist, etwa bei Einmalprodukten oder Produkten, die nicht geöffnet werden.

4

KosmetikV-Anhänge sicher beherrschen

Lerne die Anhänge der Kosmetik-Verordnung in der festen Reihenfolge II bis VI. Verbotene Stoffe, eingeschränkte Stoffe, Farbstoffe, Konservierungsstoffe und UV-Filter.

LFGB prüfungsnah lernen

Die passenden Karteikarten zum LFGB stehen Dir nach der Registrierung kostenlos zur Verfügung. Im KI-Trainer im Übungsmodus kannst Du Fälle zum LFGB aktiv formulieren und erhältst sofort Feedback, das Dich beim aktiven Üben ergänzt. Als nächsten Schritt kannst Du das Gelernte in der Prüfungssimulation prüfungsnah anwenden.

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