Allgemeines Recht im 3. Staatsexamen Pharmazie

Das allgemeine Recht bildet die Grundlage für das gesamte Rechtsgebiet der Apothekerprüfung: Ohne ein sicheres Verständnis von Normenarten, Gesetzgebungsverfahren und Rechtsgebietsystematik lassen sich AMG, ApoG, ApBetrO, AMVV und die weiteren Spezialgesetze nicht sauber einordnen. Für die mündliche Prüfung im 3. Staatsexamen stehen typischerweise die Abgrenzung von Gesetz und Rechtsverordnung, der Weg vom Gesetzentwurf bis zum Inkrafttreten, die Wirkung von EU-Verordnung und EU-Richtlinie sowie die Einordnung des Arzneimittel- und Apothekenrechts in das öffentliche Recht im Vordergrund. Diese Seite ordnet den Stoff entlang der beiden Blöcke Rechtsquellen und Normsetzung sowie Rechtsgebiete im Überblick und verweist von jedem Prüfungsblock auf die zugehörigen Karteikarten. Die zentralen Inhalte zum allgemeinen Recht lernst Du auf pharmatorium prüfungsnah mit kostenlosen Karteikarten.

Allgemeines Recht: Überblick

Das deutsche Recht kennt mehrere Normenarten, die jeweils von unterschiedlichen Stellen erlassen werden und unterschiedliche Bindungswirkungen entfalten: Gesetze werden vom Parlament beschlossen, Rechtsverordnungen von der Exekutive auf Grundlage einer gesetzlichen Ermächtigung erlassen, Satzungen von Körperschaften des öffentlichen Rechts wie den Apothekerkammern und Verwaltungsvorschriften binden nur die Verwaltung intern. Das europäische Recht ergänzt diesen Rahmen: EU-Verordnungen sind unmittelbar verbindlich, EU-Richtlinien müssen von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Inhaltlich wird das Recht in die drei Grundbereiche öffentliches Recht, Privatrecht und Strafrecht eingeteilt, das Arzneimittel- und Apothekenrecht gehört überwiegend zum öffentlichen Recht, genauer zum Verwaltungsrecht.

Allgemeines Recht im Rechtsteil des 3. Staatsexamens

Im mündlichen Examen verläuft die Entscheidungskette typischerweise von der Norm zur Rechtsfolge: Welche Normenart liegt vor (Gesetz, Rechtsverordnung, Satzung, Verwaltungsvorschrift, EU-Verordnung oder EU-Richtlinie)? Wer hat sie erlassen und auf welcher Ermächtigung beruht sie? In welches Rechtsgebiet gehört die Frage (öffentliches Recht, Privatrecht oder Strafrecht) und wie wird das konkrete pharmazeutische Rechtsthema dort eingeordnet?

  • Normenarten im deutschen Recht und wer sie erlässt
  • Gesetzgebungs- und Verordnungsverfahren
  • EU-Recht und seine Wirkung im Mitgliedstaat
  • Abgrenzung öffentliches Recht, Privatrecht und Strafrecht
  • Einordnung des Arzneimittel- und Apothekenrechts

Die folgenden Themen- und Prüfungsblöcke greifen die übergeordneten Grundlagen des Rechts auf und verweisen auf die zugehörigen Karteikarten.

Typische Prüfungsblöcke

1

Normenarten im deutschen Recht

Gesetze, Rechtsverordnungen, Satzungen und Verwaltungsvorschriften bilden die Normhierarchie. Prüfungsrelevant ist ihre Rangfolge und die Frage, wer die jeweilige Norm erlässt.

2

Gesetzgebungsverfahren

Formelle Bundesgesetze entstehen im Zusammenspiel von Bundestag, Bundesrat und Bundespräsident. Zentral sind Initiativrecht, Zustimmungs- und Einspruchsgesetz sowie Verkündung im Bundesgesetzblatt.

3

Rechtsverordnung nach Art. 80 GG

Das Grundgesetz verlangt eine gesetzliche Ermächtigung, die Inhalt, Zweck und Ausmaß der Verordnung bestimmt. Ohne diese Ermächtigungsgrundlage ist eine Rechtsverordnung nichtig.

4

Abgrenzung Gesetz, Verordnung, Satzung

Gesetze erlässt das Parlament, Rechtsverordnungen die Exekutive auf gesetzlicher Grundlage, Satzungen setzen Selbstverwaltungskörperschaften wie Apothekerkammern. Die Unterscheidung entscheidet über Erlassbefugnis und Bindungswirkung.

5

EU-Organe und Rechtsakte

Kommission, Rat und Parlament erlassen Verordnungen, Richtlinien und Beschlüsse. Verordnungen gelten unmittelbar, Richtlinien müssen durch die Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.

6

Amtliche Verkündung

Bundesgesetze und Bundesverordnungen werden im Bundesgesetzblatt verkündet, Landesrecht in den jeweiligen Landesblättern. Die Verkündung ist Wirksamkeitsvoraussetzung, ohne sie entfaltet eine Norm keine Rechtsfolgen.

7

Öffentliches Recht, Privatrecht, Strafrecht

Das öffentliche Recht regelt das Verhältnis Staat–Bürger, das Privatrecht das der Bürger untereinander, das Strafrecht die Sanktionierung sozialschädlichen Verhaltens. Die Einordnung bestimmt Rechtsweg und anwendbare Normen.

8

Einordnung des Pharmazierechts

Das Pharmazierecht ist überwiegend besonderes Verwaltungsrecht und enthält Bezüge zu Straf-, Ordnungswidrigkeits- und Sozialrecht. Dieses Querschnittsprofil erklärt die Vielfalt der prüfungsrelevanten Normen.

9

Länderzuständigkeiten und Landesgesetze

Arzneimittelüberwachung, Heilberufegesetze und Kammerrecht liegen in der Zuständigkeit der Länder. Daraus ergeben sich föderale Unterschiede, die in der Praxis zu beachten sind.

10

Gewaltenteilung

Legislative, Exekutive und Judikative sind funktional getrennt und kontrollieren einander. Dieses Prinzip bildet den Rahmen, in dem pharmazeutische Normen entstehen und angewendet werden.

Typische Prüfungsfragen zum allgemeinen Recht

  1. 1Welche Normenarten kommen im deutschen Recht häufig vor und wer erlässt sie jeweils?
  2. 2Wie kommt ein Bundesgesetz von der Initiative bis zum Inkrafttreten zustande?
  3. 3Wie kommt eine Rechtsverordnung zustande und welche Rolle spielt die gesetzliche Ermächtigung?
  4. 4Worin unterscheiden sich Gesetz und Rechtsverordnung am treffendsten?
  5. 5Worin unterscheiden sich EU-Verordnung und EU-Richtlinie in ihrer Wirkung im Mitgliedstaat?
  6. 6Wo werden Bundesrechtsnormen amtlich verkündet und wo EU-Rechtsakte?
  7. 7Welche typischen Rechtsgebiete werden im deutschen Recht unterschieden und zu welchem Bereich gehört das Arzneimittel- und Apothekenrecht?
  8. 8Welche drei Staatsgewalten werden unterschieden und welche Aufgabe hat jede von ihnen?

Beispielkarten

Frage

Welche Normenarten kommen im deutschen Recht häufig vor und wer erlässt sie?

Antwort

  • Gesetz: vom Parlament (Bundestag und ggf. Bundesrat) beschlossen
  • Rechtsverordnung: von der Regierung oder Ministerien auf Grundlage eines Gesetzes erlassen
  • Satzung: von Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Apothekerkammern, Gemeinden) beschlossen
  • Verwaltungsvorschrift: interne Weisung einer höheren an eine nachgeordnete Behörde
  • EU-Verordnung: von der EU (unmittelbar in den Mitgliedstaaten anwendbar)
  • EU-Richtlinie: von der EU (muss von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden)

Zusatzinfo

Das Parlament (Legislative) erlässt Gesetze, die Regierung (Exekutive) führt sie durch. Satzungen gelten nur im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Körperschaft, z. B. Berufsordnung der Apothekerkammer. Verwaltungsvorschriften regeln das Verwaltungshandeln intern, binden aber keine Bürger

Rechtsgrundlage: Art. 80 GG, Art. 28 GG

Frage

Worin unterscheiden sich EU-Verordnung und EU-Richtlinie in ihrer Wirkung im Mitgliedstaat?

Antwort

  • EU-Verordnung: allgemein verbindlich und gilt unmittelbar
  • EU-Richtlinie: Ziel verbindlich, Umsetzung in nationales Recht erforderlich

Zusatzinfo

Verordnungen gelten direkt, Richtlinien müssen fristgerecht in deutsches Recht übertragen werden

Rechtsgrundlage: Art. 288 AEUV

Multiple Choice (MC)

Welche Aussage trifft den Unterschied zwischen Gesetz und Rechtsverordnung am besten?

Wähle die richtige Antwort

Zusatzinfo

Gesetze können Bundes- oder Landesgesetze sein, Rechtsverordnungen gibt es ebenfalls auf Bundes- oder Landesebene – entscheidend ist Parlament vs. Exekutive + Ermächtigung

Rechtsgrundlage: Art. 70 ff., Art. 76 ff., Art. 80 GG

Wie Du das allgemeine Recht für das Staatsexamen lernst

1

Sechs Normenarten einprägen

Lerne die sechs Normenarten Gesetz, Rechtsverordnung, Satzung, Verwaltungsvorschrift, EU-Verordnung und EU-Richtlinie als festen Block und ordne jeder Normenart zu, wer sie erlässt und welche Bindungswirkung sie entfaltet.

2

Gesetz vs. Rechtsverordnung

Merke Dir die Kurzformel: „Parlament beschließt das Gesetz, die Exekutive erlässt die Rechtsverordnung innerhalb der gesetzlichen Ermächtigung nach Art. 80 GG".

3

Art. 288 AEUV als Abgrenzung

Verankere den Unterschied an Art. 288 AEUV: unmittelbare Geltung gegen Umsetzungspflicht, nutze dafür je ein pharmazeutisches Beispiel aus dem Cluster.

4

Drei Säulen einordnen

Ordne AMG, ApoG, ApBetrO und MPDG bewusst überwiegend in das öffentliche Recht und dort in das Verwaltungsrecht ein.

5

Amtliche Verkündungswege einprägen

Präge Dir die Verkündungswege ein: Bundesgesetzblatt für Bundesrecht (elektronisch über recht.bund.de) und Amtsblatt der Europäischen Union für EU-Recht (über EUR-Lex), konsolidierte Fassungen dienen nur der Recherche.

Allgemeines Recht prüfungsnah lernen

Die passenden Karteikarten zum allgemeinen Recht stehen Dir nach der Registrierung kostenlos zur Verfügung. Im KI-Trainer im Übungsmodus kannst Du Fälle zum allgemeinen Recht aktiv formulieren und erhältst sofort Feedback, das Dich beim aktiven Üben ergänzt. Als nächsten Schritt kannst Du das Gelernte in der Prüfungssimulation prüfungsnah anwenden.

Kostenlose Allgemeines Recht-Karteikarten nutzen