Mini-Fall
Eine Apotheke stellt morgens 60 abgabefertige Packungen einer Salbe im Voraus her. Die Herstellungsanweisung liegt vor und ist unterschrieben. Nach der Herstellung wird ein Herstellungsprotokoll erstellt, aber die Prüfung der Charge steht noch aus. Eine Kundin möchte eine Packung kaufen. Darf die Apotheke abgeben?
Musterantwort
Nein. Ohne abgeschlossene Prüfung und Freigabe darf die Defektur nicht abgegeben werden. Die Freigabe setzt voraus, dass Herstellungsprotokoll und Prüfprotokoll vollständig vorliegen und eine Apothekerin oder ein Apotheker die Übereinstimmung mit der Herstellungsanweisung bestätigt hat.
Typische Falle oder Verwechslungsgefahr
Ein häufiger Fehler ist die Annahme, die Herstellungsanweisung allein genüge. Tatsächlich ist die Herstellungsanweisung nur die erste Stufe – ohne Herstellungsprotokoll, Prüfung und Freigabe ist die Defektur nicht verkehrsfähig.
Maßgeblich sind § 7 ApBetrO (Rezeptur) als Vergleichsnorm, § 8 ApBetrO (Defektur) für Herstellungsanweisung, Herstellungsprotokoll, Prüfanweisung und Prüfprotokoll sowie § 11 ApBetrO für die Prüfung. Die Zulassungsfrage ist in § 21 Abs. 2 Nr. 1 AMG geregelt und wird auf der Fachseite im AMG-Cluster behandelt.
Die passenden Karteikarten zu Defektur-Pflichten nach § 8 ApBetrO stehen Dir nach der Registrierung kostenlos zur Verfügung. Im KI-Trainer im Übungsmodus kannst Du Fälle zu Defektur-Pflichten nach § 8 ApBetrO aktiv formulieren und erhältst sofort Feedback, das Dich beim aktiven Üben ergänzt. Als nächsten Schritt kannst Du das Gelernte in der Prüfungssimulation prüfungsnah anwenden.