Mini-Fall
Zwei approbierte Apotheker möchten gemeinsam eine öffentliche Apotheke betreiben. Zugleich soll ein dritter Investor ohne Approbation als Kommanditist Kapital einbringen und am Gewinn beteiligt werden. Als Rechtsform ist eine Kommanditgesellschaft (KG) vorgesehen. Ist diese Gestaltung nach dem ApoG zulässig?
Musterantwort
Nein. Betreiben mehrere Personen zusammen eine öffentliche Apotheke, ist das nach § 8 ApoG nur als rechtsfähige GbR oder oHG zulässig. Zudem benötigen alle Gesellschafter die Erlaubnis. Eine Kommanditgesellschaft (KG) mit nicht erlaubnisinhabendem Kapitalgeber ist damit nicht vereinbar.
Typische Falle oder Verwechslungsgefahr
Viele erkennen zwar, dass Fremdbesitz problematisch ist, prüfen aber nur die Person des Inhabers. Die eigentliche Prüfungsfrage lautet oft schon früher: Ist die gewählte Rechtsform für eine öffentliche Apotheke überhaupt gesetzlich zugelassen?
Die passenden Karteikarten zu Rechtsformen der öffentlichen Apotheke stehen Dir nach der Registrierung kostenlos zur Verfügung. Im KI-Trainer im Übungsmodus kannst Du Fälle zu Rechtsformen der öffentlichen Apotheke aktiv formulieren und erhältst sofort Feedback, das Dich beim aktiven Üben ergänzt. Als nächsten Schritt kannst Du das Gelernte in der Prüfungssimulation prüfungsnah anwenden.