Mini-Fall
Eine Apotheke erhält morgens mehrere identische Verschreibungen und stellt daraufhin patientenbezogen 20 Zubereitungen her. Am folgenden Tag stellt sie dieselbe Zubereitung bereits vor Eingang weiterer Verschreibungen in größerer Stückzahl her, um sie später bei Bedarf abzugeben. Worin liegt rechtlich der Unterschied?
Musterantwort
Die patientenbezogene Herstellung auf Grund konkreter Verschreibungen ist Rezeptur, weil sie im Einzelfall erfolgt. Die spätere Herstellung vorab zur späteren Abgabe ist dagegen Defektur, wenn sie im Rahmen des üblichen Apothekenbetriebs erfolgt und die gesetzliche Mengengrenze eingehalten wird. Für die Rezeptur ist dann § 7 ApBetrO einschlägig, für die Defektur § 8 ApBetrO.
Typische Falle oder Verwechslungsgefahr
Viele ordnen eine Zubereitung allein deshalb der Defektur zu, weil sie häufig verordnet wird oder nach derselben Vorschrift hergestellt wird. Das reicht nicht. Entscheidend bleibt die gesetzliche Abgrenzung zwischen Einzelfall und Herstellung im Voraus.
Maßgeblich sind vor allem § 1a Abs. 8 und 9 ApBetrO für die Begriffsabgrenzung, § 7 ApBetrO für die Rezeptur und § 8 ApBetrO für die Defektur. Die ApBetrO ist auf gesetze-im-internet in der Fassung ausgewiesen, die zuletzt durch Gesetz vom 12. Dezember 2023 geändert wurde.
Die passenden Karteikarten zu Abgrenzung von Rezeptur und Defektur stehen Dir nach der Registrierung kostenlos zur Verfügung. Im KI-Trainer im Übungsmodus kannst Du Fälle zu Abgrenzung von Rezeptur und Defektur aktiv formulieren und erhältst sofort Feedback, das Dich beim aktiven Üben ergänzt. Als nächsten Schritt kannst Du das Gelernte in der Prüfungssimulation prüfungsnah anwenden.