Mini-Fall
Eine Apotheke bezieht einen Wirkstoff mit Prüfzertifikat eines Lieferanten. Der Prüfer fragt Dich, ob die Apotheke den Stoff ohne weitere eigene Prüfung unmittelbar für die Rezepturherstellung verwenden darf.
Musterantwort
Grundsätzlich nein. Liegt ein Prüfzertifikat nach § 6 Abs. 3 ApBetrO vor, muss die Apotheke bei bezogenen Ausgangsstoffen nach § 11 Abs. 2 ApBetrO jedenfalls mindestens die Identität feststellen. Erst dann darf der Stoff verwendet werden. Die Identitätsprüfung darf nur dann entfallen, wenn der Ausgangsstoff nach den Regeln der guten Herstellungspraxis der Europäischen Union hergestellt und das Behältnis mit Manipulationsschutz und Prüfzertifikat ausgeliefert wurde. Zudem bleibt die Verantwortung des Apothekenleiters für die ordnungsgemäße Qualität unberührt.
Typische Falle oder Verwechslungsgefahr
Ein häufiger Fehler ist die Aussage, ein Prüfzertifikat ersetze jede Prüfung in der Apotheke vollständig. Das ist unzutreffend. Bei bezogenen Ausgangsstoffen mit Prüfzertifikat verlangt § 11 Abs. 2 ApBetrO grundsätzlich noch die Identitätsfeststellung in der Apotheke. Sie entfällt nur, wenn zusätzlich eine Herstellung nach den Regeln der guten Herstellungspraxis der Europäischen Union und ein Behältnis mit Manipulationsschutz vorliegen.
Maßgeblich sind vor allem § 11 ApBetrO für die Prüfung der Ausgangsstoffe, § 6 Abs. 1 und 3 ApBetrO für die entsprechend anwendbaren Prüfungsgrundsätze, § 16 ApBetrO für die gesonderte Lagerung bei noch nicht festgestellter Qualität und § 22 ApBetrO für die Aufbewahrung der Aufzeichnungen. Die ApBetrO ist auf gesetze-im-internet in der Fassung ausgewiesen, die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. September 2026 geändert wurde.
Die passenden Karteikarten zu Prüfung von Ausgangsstoffen nach § 6 und 11 ApBetrO stehen Dir nach der Registrierung kostenlos zur Verfügung. Im KI-Trainer im Übungsmodus kannst Du Fälle zu Prüfung von Ausgangsstoffen nach § 6 und 11 ApBetrO aktiv formulieren und erhältst sofort Feedback, das Dich beim aktiven Üben ergänzt. Als nächsten Schritt kannst Du das Gelernte in der Prüfungssimulation prüfungsnah anwenden.