Die ApBetrO verlangt nicht für jede Herstellung pauschal einen einheitlichen 'Herstellungsraum', sondern unterscheidet nach Art der Tätigkeit zwischen allgemeinen Betriebsräumen, Laboratorium, eigenem Arbeitsplatz und besonderen separaten Räumen. Für nicht zur parenteralen Anwendung bestimmte Arzneimittel ist grundsätzlich ein eigener Herstellungsarbeitsplatz vorgesehen. Besondere separate Räume sind vor allem bei Sonderkonstellationen wie dem patientenindividuellen Stellen oder Verblistern und bei parenteralen Arzneimitteln relevant.
Mini-Fall
Eine Apotheke stellt nicht parenterale Rezepturen an einem Arbeitstisch in der Offizin her. Der Tisch steht offen im Publikumsbereich ohne raumhohe Abtrennung. Der Prüfer fragt Dich, ob das mit der ApBetrO vereinbar ist.
Musterantwort
So pauschal nicht. Für die Herstellung von nicht zur parenteralen Anwendung bestimmten Arzneimitteln ist ein eigener Arbeitsplatz erforderlich. Befindet sich dieser nicht in einem ausschließlich als Laboratorium dienenden Raum, muss er von mindestens drei Seiten raumhoch von anderen Bereichen der Apotheke abgetrennt sein. Außerdem müssen die Flächen leicht zu reinigen sein, damit das Kontaminationsrisiko minimal bleibt.
Typische Falle oder Verwechslungsgefahr
Ein häufiger Fehler ist die Aussage, jede Arzneimittelherstellung verlange stets einen vollständig separaten Herstellungsraum. Für die normale nicht parenterale Herstellung verlangt die ApBetrO aber zunächst einen eigenen Arbeitsplatz. Getrennte Sonderräume betreffen vor allem andere, speziell geregelte Konstellationen.
Rechtsgrundlage: Maßgeblich sind vor allem § 4 ApBetrO für Beschaffenheit, Größe und Einrichtung der Betriebsräume, § 4a ApBetrO für Hygienemaßnahmen sowie für die Abgrenzung insbesondere § 34 ApBetrO und § 35 ApBetrO.
Stand der Recherche: 9. März 2026.
Wenn Du die Anforderungen an Herstellungsräume und Herstellungsarbeitsplätze nach ApBetrO für den Rechtsteil des 3. Staatsexamens sicher beherrschen willst, solltest Du das Thema nicht nur am Normtext lernen, sondern im prüfungsnahen Frage-Antwort-Format. In pharmatorium findest Du passende Karteikarten zu § 4 und § 4a ApBetrO, zur Abgrenzung zwischen Arbeitsplatz und separatem Raum sowie zu typischen Prüfungsfallen bei Rezeptur, Hygiene und Raumaufteilung.