Ein Apotheker darf in der Apotheke Arzneimittel herstellen, soweit dies im Rahmen des üblichen Apothekenbetriebs erfolgt. Nach § 13 Abs. 1 AMG besteht grundsätzlich eine Erlaubnispflicht, von der § 13 Abs. 2 Nr. 1 AMG den Inhaber einer Apotheke für die Herstellung im Rahmen des üblichen Apothekenbetriebs ausnimmt. Prüfungsrelevant sind vor allem Rezepturarzneimittel im Einzelfall und Defekturarzneimittel im Voraus in begrenzter Menge. Davon zu trennen sind die gesonderten Fragen der Zulassungspflicht nach § 21 AMG und der Herstellungs- und Prüfanforderungen der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO).
Mini-Fall
Ein Apothekenleiter möchte eine häufig verordnete dermatologische Zubereitung in der Offizin im Voraus herstellen und jeweils in kleinen Serien abgeben. Er geht davon aus, dass ein Apotheker Arzneimittel in der Apotheke stets ohne weitere arzneimittelrechtliche Prüfung herstellen darf.
Musterantwort
So pauschal ist das unzutreffend. Richtig ist zwar, dass der Inhaber einer Apotheke für die Herstellung von Arzneimitteln im Rahmen des üblichen Apothekenbetriebs grundsätzlich keiner Herstellungserlaubnis nach § 13 Abs. 1 AMG bedarf. Bei einer Herstellung im Voraus ist aber zusätzlich zu prüfen, ob es sich um eine Defektur handelt und ob die Voraussetzungen der Zulassungsfreiheit nach § 21 AMG vorliegen. Außerdem bleiben die Anforderungen der ApBetrO an Qualität, Ausgangsstoffe, Herstellungsanweisung und Dokumentation einzuhalten.
Typische Falle oder Verwechslungsgefahr
Die Standardfalle ist, Erlaubnisfreiheit nach § 13 AMG mit Zulassungsfreiheit nach § 21 AMG gleichzusetzen. Das sind zwei verschiedene Prüfungsfragen.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs. 14, § 13 Abs. 2 Nr. 1 und § 21 AMG sowie § 1a Abs. 8 und 9, §§ 6 bis 8 und § 11 ApBetrO.
Stand der Recherche: maßgeblich sind die auf gesetze-im-internet.de abrufbaren Fassungen dieser Vorschriften.
Wenn Du dieses Thema für den Rechtsteil des 3. Staatsexamens sicher beherrschen willst, lerne es nicht isoliert, sondern im Zusammenhang mit Rezeptur, Defektur, Herstellungserlaubnis, Zulassungspflicht und ApBetrO-Dokumentation. Auf pharmatorium findest Du passende Karteikarten.