Mini-Fall
Eine Apotheke ohne Versandhandelserlaubnis möchte in ihrem Onlineshop zusätzlich zu freiverkäuflichen Produkten auch ein verschreibungspflichtiges Antibiotikum für Katzen anbieten und wirbt mit schneller Lieferung. Eine Katzenhalterin bestellt das Präparat. Wie ist die Situation rechtlich zu bewerten?
Musterantwort
Der Vorgang ist unzulässig. Im Einzelhandel dürfen im Fernabsatz nur nicht verschreibungspflichtige Tierarzneimittel angeboten werden. Der Versand verschreibungspflichtiger Tierarzneimittel ist grundsätzlich verboten. Die Apotheke darf solche Präparate nur versenden, wenn das Arzneimittel ausschließlich für Tiere zugelassen ist, die nicht der Gewinnung von Lebensmitteln dienen und der Apotheke eine behördliche Versandhandelserlaubnis erteilt worden ist. Ohne diese Erlaubnis ist das Angebot bereits formal unzulässig.
Typische Falle oder Verwechslungsgefahr
Die häufigste Falle ist, die Erlaubnis nach § 11a ApoG ohne weitere Prüfung auf den Tierarzneimittelbereich zu übertragen. Die eng gefasste Ausnahme des TAMG greift nur bei Tieren, die nicht der Lebensmittelgewinnung dienen. Für lebensmittelliefernde Tiere bleibt der Versand verschreibungspflichtiger Tierarzneimittel ausgeschlossen.
Rechtsgrundlage sind § 30 TAMG für den Fernabsatz im Einzelhandel und § 44a Abs. 1 und 2 TAMG für die engen Voraussetzungen des Versands verschreibungspflichtiger Tierarzneimittel. Ergänzend gilt § 11a Apothekengesetz (ApoG) für die Versandhandelserlaubnis. Das TAMG ist auf gesetze-im-internet.de in der Fassung ausgewiesen, die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. März 2026 (BGBl. I Nr. 60) geändert wurde.
Die passenden Karteikarten zu Internethandel nach TAMG stehen Dir nach der Registrierung kostenlos zur Verfügung. Im KI-Trainer im Übungsmodus kannst Du Fälle zu Internethandel nach TAMG aktiv formulieren und erhältst sofort Feedback, das Dich beim aktiven Üben ergänzt. Als nächsten Schritt kannst Du das Gelernte in der Prüfungssimulation prüfungsnah anwenden.