Substitutionsverschreibung: S steht für Sichtvergabe, ST für Take-home – was das in der Prüfung bedeutet

Die Kennzeichnung S gilt, wenn das Substitutionsmittel dem Patienten zum unmittelbaren Verbrauch überlassen, verabreicht oder in der zugelassenen Weise angewendet werden soll. Die Kennzeichnung ST gilt für patientenbezogene Take-home-Verschreibungen zur eigenverantwortlichen Einnahme. Bei ST ist zusätzlich die Reichdauer in Tagen anzugeben. Seit der Änderung 2023 werden Take-home-Verschreibungen einheitlich mit ST gekennzeichnet.

Was bedeutet das in der Prüfung?

  • Im Examen musst Du zuerst sauber trennen, ob es um Sichtvergabe beziehungsweise unmittelbaren Verbrauch oder um Take-home zur eigenverantwortlichen Einnahme geht. Davon hängt die Kennzeichnung S oder ST ab.
  • S bedeutet nicht einfach 'Substitution allgemein', sondern eine bestimmte Versorgungsform. Das Mittel wird gerade nicht zur freien Mitnahme an den Patienten abgegeben, sondern zum unmittelbaren Verbrauch überlassen oder verabreicht.
  • ST ist die zentrale Kennzeichnung für Take-home-Verschreibungen. Diese kann sowohl für die reguläre eigenverantwortliche Einnahme als auch ausnahmsweise zur Sicherung der Behandlungskontinuität verwendet werden.
  • Die frühere Kennzeichnung Z ist seit der Änderung 2023 entfallen. Wer in der Prüfung noch mit Z argumentiert, arbeitet mit veraltetem Recht.
  • Das Keyword 'Methadon ST' führt leicht in die Irre. ST ist keine methadonspezifische Sonderregel, sondern Teil des allgemeinen Kennzeichnungssystems für Substitutionsverschreibungen.

Welche Voraussetzungen oder Kernpunkte gelten?

  • Eine Substitutionsverschreibung ist mit S zu kennzeichnen, wenn das verschriebene Substitutionsmittel von den in § 5 Abs. 9 BtMVV bezeichneten Personen oder dem dort genannten Personal in den vorgesehenen Einrichtungen zum unmittelbaren Verbrauch überlassen, verabreicht oder angewendet werden soll.
  • S-Verschreibungen können patientenbezogen, als Praxisbedarf oder als Stationsbedarf ausgestellt werden. Die Reichdauer einer patientenbezogenen S-Verschreibung ist BtM-rechtlich nicht fest begrenzt. Sie muss auf dem Rezept nicht in Tagen angegeben werden.
  • Eine Substitutionsverschreibung ist mit ST zu kennzeichnen, wenn der Arzt ein Substitutionsmittel zur eigenverantwortlichen Einnahme verschreibt. Das betrifft die patientenbezogene Take-home-Verschreibung.
  • Bei ST ist zusätzlich die Reichdauer des Substitutionsmittels in Tagen anzugeben. Grundsätzlich geht es um bis zu sieben aufeinanderfolgende Tage, in begründeten Einzelfällen ausnahmsweise um bis zu 30 Tage.
  • Auf eine ST-Verschreibung darf die Apotheke das Substitutionsmittel nur abgeben, wenn es in Einzeldosen und in kindergesicherter Verpackung konfektioniert ist.
  • Im Rahmen einer ST-Verschreibung kann der Arzt zusätzlich Vorgaben zur Teilmengen-Abgabe oder Teilmengen-Vergabe festlegen. Diese Vorgaben müssen auf dem Rezept stehen oder durch einen Hinweis auf schriftliche Vorgaben abgedeckt sein.
  • Auch bei Substitutionsverschreibungen bleiben die allgemeinen Anforderungen an das BtM-Rezept bestehen, etwa zur Gebrauchsanweisung. Bei ST kommen die Angaben zur Reichdauer und gegebenenfalls zu Teilmengen zusätzlich hinzu.

Wie grenzt sich das ab?

  • S und ST grenzen nicht zwei verschiedene Arzneistoffe ab, sondern zwei verschiedene Abgabe- und Anwendungssituationen. Entscheidend ist also nicht, ob etwa Methadon, Levomethadon oder Buprenorphin verordnet wird, sondern ob das Mittel unter Aufsicht zum unmittelbaren Verbrauch bestimmt ist oder zur eigenverantwortlichen Einnahme mitgegeben werden darf.
  • Ebenfalls wichtig ist die Abgrenzung zur früheren Rechtslage. Seit der Änderung 2023 gibt es für Take-home-Verschreibungen keine Kennzeichnung Z mehr. Sie werden einheitlich mit ST gekennzeichnet.
  • Von der S-Verschreibung zu unterscheiden ist außerdem der unzulässige Gedanke, das darüber bezogene Substitutionsmittel dem Patienten einfach für später mitzugeben. Die Mitgabe des über eine S-Verschreibung erlangten Substitutionsmittels an den Patienten ist gerade nicht zulässig.
  • Nicht zu verwechseln ist die Kennzeichnung schließlich mit der allgemeinen Frage der BtM-Rezept-Pflichtangaben. Die Kennzeichnung S oder ST ist nur ein spezieller Zusatz innerhalb des besonderen Regimes für Substitutionsverschreibungen.

Typische Prüfungsfrage

Mini-Fall

Ein substituierender Arzt verordnet einem Patienten Methadon für sieben Tage zur eigenverantwortlichen Einnahme zu Hause. Auf dem BtM-Rezept steht deutlich 'S'. Eine Reichdauer in Tagen ist nicht angegeben.

Musterantwort

Das ist nicht ordnungsgemäß. Bei einer patientenbezogenen Take-home-Verschreibung zur eigenverantwortlichen Einnahme ist die Kennzeichnung ST erforderlich. Zusätzlich muss die Reichdauer in Tagen angegeben werden. S wäre nur richtig, wenn das Substitutionsmittel zum unmittelbaren Verbrauch überlassen oder verabreicht werden soll.

Typische Falle oder Verwechslungsgefahr

Viele setzen S mit 'Substitution' gleich und halten ST nur für seltene Sonderfälle. Das ist zu grob. Prüfungsentscheidend ist die Unterscheidung zwischen unmittelbarem Verbrauch und Take-home.

Rechtsgrundlage und Stand

Rechtsgrundlage: Maßgeblich ist vor allem § 5 BtMVV in der Fassung nach der Änderung vom 15. März 2023, insbesondere Abs. 8 (Take-home ST und S). Die frühere Unterscheidung zwischen Abs. 8 und Abs. 9 ist durch die Zusammenfassung in den neuen Abs. 8 entfallen. Für die prüfungsnahe Einordnung und die heute geltende Kennzeichnungssystematik sind die FAQ der Bundesopiumstelle sowie die amtlichen Hinweise zur Änderung 2023 besonders relevant.

Stand der Recherche: März 2026.

Substitutionsverschreibung S und ST sicher einordnen

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