Die Kennzeichnung S gilt, wenn das Substitutionsmittel dem Patienten zum unmittelbaren Verbrauch überlassen, verabreicht oder in der zugelassenen Weise angewendet werden soll. Die Kennzeichnung ST gilt für patientenbezogene Take-home-Verschreibungen zur eigenverantwortlichen Einnahme. Bei ST ist zusätzlich die Reichdauer in Tagen anzugeben. Seit der Änderung 2023 werden Take-home-Verschreibungen einheitlich mit ST gekennzeichnet.
Mini-Fall
Ein substituierender Arzt verordnet einem Patienten Methadon für sieben Tage zur eigenverantwortlichen Einnahme zu Hause. Auf dem BtM-Rezept steht deutlich 'S'. Eine Reichdauer in Tagen ist nicht angegeben.
Musterantwort
Das ist nicht ordnungsgemäß. Bei einer patientenbezogenen Take-home-Verschreibung zur eigenverantwortlichen Einnahme ist die Kennzeichnung ST erforderlich. Zusätzlich muss die Reichdauer in Tagen angegeben werden. S wäre nur richtig, wenn das Substitutionsmittel zum unmittelbaren Verbrauch überlassen oder verabreicht werden soll.
Typische Falle oder Verwechslungsgefahr
Viele setzen S mit 'Substitution' gleich und halten ST nur für seltene Sonderfälle. Das ist zu grob. Prüfungsentscheidend ist die Unterscheidung zwischen unmittelbarem Verbrauch und Take-home.
Rechtsgrundlage: Maßgeblich ist vor allem § 5 BtMVV in der Fassung nach der Änderung vom 15. März 2023, insbesondere Abs. 8 (Take-home ST und S). Die frühere Unterscheidung zwischen Abs. 8 und Abs. 9 ist durch die Zusammenfassung in den neuen Abs. 8 entfallen. Für die prüfungsnahe Einordnung und die heute geltende Kennzeichnungssystematik sind die FAQ der Bundesopiumstelle sowie die amtlichen Hinweise zur Änderung 2023 besonders relevant.
Stand der Recherche: März 2026.
Wenn Du die Kennzeichnung von Substitutionsverschreibungen nicht nur oberflächlich kennen, sondern im Examen sicher einordnen willst, lerne das Thema mit den passenden Karteikarten in pharmatorium. Dort wiederholst Du die Abgrenzung zwischen S, ST, Take-home, Sichtvergabe und typischen Prüfungsfallen gezielt und prüfungsnah.