Mini-Fall
Ein substituierender Arzt verordnet einem Patienten Methadon für sieben Tage zur eigenverantwortlichen Einnahme zu Hause. Auf dem BtM-Rezept steht deutlich 'S'. Eine Reichdauer in Tagen ist nicht angegeben.
Musterantwort
Das ist nicht ordnungsgemäß. Bei einer patientenbezogenen Take-home-Verschreibung zur eigenverantwortlichen Einnahme ist die Kennzeichnung ST erforderlich. Zusätzlich muss die Reichdauer in Tagen angegeben werden. S wäre nur richtig, wenn das Substitutionsmittel zum unmittelbaren Verbrauch überlassen oder verabreicht werden soll.
Typische Falle oder Verwechslungsgefahr
Viele setzen S mit 'Substitution' gleich und halten ST nur für seltene Sonderfälle. Das ist zu grob. Prüfungsentscheidend ist die Unterscheidung zwischen unmittelbarem Verbrauch und Take-home.
Rechtsgrundlage: Maßgeblich ist vor allem § 5 BtMVV in der Fassung nach der Änderung vom 15. März 2023, insbesondere Abs. 8 (Take-home ST und S). Die frühere Unterscheidung zwischen Abs. 8 und Abs. 9 ist durch die Zusammenfassung in den neuen Abs. 8 entfallen. Für die prüfungsnahe Einordnung und die heute geltende Kennzeichnungssystematik sind die FAQ der Bundesopiumstelle sowie die amtlichen Hinweise zur Änderung 2023 besonders relevant. Die BtMVV ist auf gesetze-im-internet in der Fassung ausgewiesen, die zuletzt durch Verordnung vom 14. Februar 2025 geändert wurde.
Die passenden Karteikarten zu Substitutionsverschreibung und Kennzeichnung mit „S“ stehen Dir nach der Registrierung kostenlos zur Verfügung. Im KI-Trainer im Übungsmodus kannst Du Fälle zu Substitutionsverschreibung und Kennzeichnung mit „S“ aktiv formulieren und erhältst sofort Feedback, das Dich beim aktiven Üben ergänzt. Als nächsten Schritt kannst Du das Gelernte in der Prüfungssimulation prüfungsnah anwenden.