Mini-Fall
Eine Ärztin verordnet für eine Patientin eine dermatologische Rezeptur. Auf dem Rezept stehen die Bestandteile und Mengen, aber weder eine Gebrauchsanweisung noch eine Dosierung. Die Patientin legt das Rezept in der Apotheke vor und möchte die Rezeptur sofort erhalten.
Musterantwort
Die Verschreibung ist im Hinblick auf die AMVV unvollständig. Bei einem in der Apotheke herzustellenden Arzneimittel verlangt § 2 Abs. 1 Nr. 4a AMVV grundsätzlich eine Gebrauchsanweisung. Daneben ist die Dosierung gesondert zu prüfen. Die Apotheke darf die fehlenden Angaben nicht frei ersetzen, sondern nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen ergänzen. Andernfalls ist Rücksprache erforderlich.
Typische Falle oder Verwechslungsgefahr
Viele verwechseln Gebrauchsanweisung und Dosierung. In der Prüfung solltest Du beides getrennt ansprechen, weil die AMVV beide Punkte nicht deckungsgleich regelt.
Maßgeblich ist vor allem § 2 AMVV, insbesondere § 2 Abs. 1 Nr. 4a und Nr. 7 sowie die Ergänzungsregelungen in § 2 Abs. 6 und 6a AMVV. Stand: konsolidierte Fassung der AMVV, zuletzt geändert durch Verordnung vom 9. Oktober 2025.
Die passenden Karteikarten zu Pflichtangaben der Rezepturverschreibung stehen Dir nach der Registrierung kostenlos zur Verfügung. Im KI-Trainer im Übungsmodus kannst Du Fälle zu Pflichtangaben der Rezepturverschreibung aktiv formulieren und erhältst sofort Feedback, das Dich beim aktiven Üben ergänzt. Als nächsten Schritt kannst Du das Gelernte in der Prüfungssimulation prüfungsnah anwenden.