Diese Seite dokumentiert aktuelle Änderungen im pharmazeutischen Recht, die für den Rechtsteil im 3. Staatsexamen Pharmazie relevant sein können. Jede Änderung wird kurz eingeordnet und mit dem betroffenen Rechtsgebiet verknüpft.
Nutze diese Übersicht zur Aktualitätskontrolle. Für den Einstieg in die Vorbereitung verwende den Lernplan und die kostenlosen Rechtskarteikarten.
Zuletzt geprüft: 05. Mai 2026
Prüfe zuerst, ob eine Änderung ein Rechtsgebiet betrifft, das Du bereits gelernt hast. Lies dann die kurze Einordnung und öffne bei Bedarf die verlinkte Fachseite. Die Rechtskarteikarten nutzt Du anschließend zur Wiederholung.
Änderung lesen
Was wurde geändert und ab wann gilt es?
Prüfungsrelevanz prüfen
Warum kann die Änderung im 3. Staatsexamen relevant sein?
Rechtsgebiet wiederholen
Betroffene Fachseite öffnen und passende Rechtskarteikarten wiederholen.
VO (EG) 1272/2008 · CLP-Verordnung (Anhang VI)
PrüfungswissenVerbindlich anzuwenden ab: 01. Mai 2026 · 22. ATP · Delegierte Verordnung (EU) 2024/2564
Was hat sich geändert?
Die 22. ATP zur CLP-Verordnung aktualisiert seit dem 1. Mai 2026 die harmonisierten Einstufungen in Anhang VI Teil 3 Tabelle 3. Drei bekannte Gefahrstoffe zeigen die Reichweite der Änderung. Bei Formaldehyd wurde die inhalative akute Toxizität auf Acute Tox. 2 (H330) verschärft und die Hautsensibilisierung in die strengere Unterkategorie Skin Sens. 1A eingeordnet. Ameisensäure erhält zusätzlich Einstufungen als entzündbare Flüssigkeit (H226), metallkorrosiv (H290), akut toxisch (H331 und H302) sowie schwer augenschädigend (H318). Dibenzoylperoxid wird neu als sehr gewässergefährdend eingestuft (H400 und H410), erstmals mit M-Faktoren von 10 für die akute und 10 für die chronische Aquatoxizität.
Was heißt das konkret in der Apotheke?
Für öffentliche Apotheken ändert sich nicht die Arzneimittelabgabe. Relevant ist die Änderung vor allem bei Gefahrstoffen, Rezeptur- und Laborchemikalien, Sicherheitsdatenblättern, Etiketten, Gefährdungsbeurteilungen und Lagerung. Bestehende Kennzeichnungen und Dokumente müssen daraufhin geprüft werden, ob sie noch zur neuen harmonisierten Einstufung passen.
Warum ist das prüfungsrelevant?
Die CLP-Verordnung regelt Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung gefährlicher Stoffe und Gemische. Änderungen in Anhang VI können unmittelbar Auswirkungen auf Kennzeichnung, Sicherheitsdatenblätter und den Umgang mit Gefahrstoffen in der Apotheke haben. Die drei Beispiele eignen sich deshalb gut als typische Prüfungsbeispiele im 3. Staatsexamen.
Merksatz
Neue Einstufung in Anhang VI bedeutet: Etikett, Sicherheitsdatenblatt und Gefährdungsbeurteilung prüfen.
Wen betrifft das?
Betroffen sind vor allem öffentliche Apotheken mit Rezeptur- oder Laborchemikalien, Krankenhausapotheken, pharmazeutische Betriebe und Stellen, die Gefahrstoffe lagern, kennzeichnen oder bewerten. Für Pharmaziestudierende ist die Änderung vor allem als Aktualitätsthema im Gefahrstoffrecht relevant.
GKV · Rahmenvertrag § 129 SGB V
PrüfungswissenInkrafttreten: 01. April 2026 · Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 SGB V, geändert zum 01.04.2026
Was hat sich geändert?
Seit 1. April 2026 gilt für den Austausch von Biologika in der Apotheke keine starre Positivliste mehr. Die frühere Positivliste für den Biologika-Austausch in Anlage 1 des Rahmenvertrags ist weggefallen. Stattdessen entscheidet die Apotheke im Ersetzungsfall im Einzelfall, ob ein verordnetes Biologikum durch ein wirkstoffgleiches Referenzarzneimittel, Biosimilar oder bioidentisches Präparat ersetzt werden darf. Maßgeblich sind dabei insbesondere Wirkstärke, Packungsgröße, Darreichungsform, Behältnis, Applikationsart und Anwendungsgebiet.
Was heißt das konkret in der Apotheke?
Früher lief der Biologika-Austausch im Kern über eine feste Listenlogik. Heute muss die Apotheke im konkreten Ersetzungsfall prüfen, ob das verfügbare Präparat die Austauschvoraussetzungen erfüllt. Entscheidend ist also nicht mehr nur ein Blick in eine feste Liste, sondern eine Einzelfallprüfung des verordneten und des abzugebenden Präparats. Ärztlicher Ersetzungsausschluss, Wahlrecht der Versicherten und Rabattvertragsvorgaben bleiben bestehen. Die Sonderregelung für Entlassverordnungen bleibt unberührt.
Was bleibt gleich?
Die grundsätzliche Substitutionslogik bei wirkstoffgleichen Arzneimitteln bleibt bestehen. Auch der ärztliche Ersetzungsausschluss, die Rabattvertragsvorgaben der Krankenkassen und das Wahlrecht der Versicherten bleiben erhalten. Biologika gehören weiterhin nicht zum importrelevanten Markt.
Warum ist das prüfungsrelevant?
Der prüfungsrelevante Kern ist der Wechsel von der alten Listenlösung zur Einzelfallprüfung. Wichtig ist, dass der Biologika-Austausch nicht einfach wie der klassische Generika-Austausch funktioniert. Besonders relevant sind die zusätzlichen Prüfkriterien wie Behältnis, Applikationsart und Anwendungsgebiet.
Merksatz
Früher Liste, heute Einzelfallprüfung.
Wen betrifft das?
Betroffen sind vor allem öffentliche Apotheken in Deutschland, die gesetzlich Versicherte mit Biologika versorgen. Für Pharmaziestudierende ist das Kernwissen für das 3. Staatsexamen im Fach Recht.
TAMG
PrüfungswissenInkrafttreten: 10. März 2026 · Art. 2 G v. 4.3.2026 I Nr. 60
Was hat sich geändert?
Ein neuer Regelungsblock in den §§ 35a bis 35h TAMG regelt inaktivierte immunologische Tierarzneimittel, also autogene Impfstoffe, erstmals gesondert. § 43 TAMG nimmt diese Produkte ausdrücklich von der Apothekenpflicht aus. Die Abgabe erfolgt direkt vom Hersteller an die behandelnde Tierärztin oder den behandelnden Tierarzt.
Warum ist das prüfungsrelevant?
Der Kernpunkt ist die Ausnahme von der Apothekenpflicht nach § 43 TAMG für autogene inaktivierte immunologische Tierarzneimittel. Eine typische Prüfungsfrage lautet, für welche Tierarzneimittel die Apothekenpflicht nicht gilt. Der Vertriebsweg Hersteller → Tierarzt → tierärztliche Hausapotheke → Tierhalter gehört hier zum prüfungsrelevanten Abgrenzungswissen.
Wen betrifft das?
Für die Offizin entfällt diese Arzneimittelgruppe in der Abgabe. Bei sonstigen Tierarzneimitteln ändert sich nichts. Es handelt sich um eine eng begrenzte Sonderregel und nicht um eine allgemeine Änderung des Dispensierrechts.
Nutze die Änderungsübersicht zur Aktualitätskontrolle und wiederhole die betroffenen Themen anschließend mit den kostenlosen Rechtskarteikarten und den Fachseiten zum Rechtsteil im 3. Staatsexamen.